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Erbschaft und Schenkung

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Kein Bereich im Steuerrecht unterlag in der Vergangenheit so intensiver Diskussion und so tiefgreifender Veränderung wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gleichzeitig kann eine sachgerechte Beratung im Bereich der Vermögensübertragung auf kommende Generationen und der Gestaltung testamentarischer Regelungen erhebliche steuerliche Möglichkeiten eröffnen. Daher geht unsere Dienstleistung weit über die reine Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen hinaus. Wir bieten Ihnen Begleitung in jeder Phase der Planung der Vermögensübergabe und die Ausnutzung sämtlicher steuerlicher Optimierungspotentiale.